Mitgliedschaft

Allgemeines

Mitglied, kann wie im §3 Absatz 1 der Satzung definiert, jeder Interessent werden, der durch seinen finanziellen und ideellen Beitrag bereit und in der Lage ist, im Interesse des Vereinszwecks zu wirken, egal, ob natürliche oder juristische Personen. Im Interesse des Vereins sollten sich nur natürliche oder juristische Personen bewerben, die in der Projektarbeit tätig sind, oder dem Ausbildungswesen angehören (Hochschulen, Trainingsinstitute, etc.). Juristische Personen können nur durch eine natürliche Person vertreten werden, die im Mitgliederverzeichnis als Vertreter der juristischen Person bestellt ist.

Aufnahmeantrag

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand des Vereins beantragt werden. Dieser entscheidet, ob einer Aufnahme stattgegeben wird, oder ob wichtige Gründe vorliegen eine Mitgliedschaft zu verweigern. Zur Beantragung einer Mitgliedschaft füllen Sie bitte unser Aufnahmeformular aus und senden dieses unterschrieben per Email an vorstandschaft@milemba.org.

Kündigung

  1. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres = Kalenderjahr möglich.
  2. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich durch eingeschriebenen Brief erklärt werden.
  3. Die Kündigung muss spätestens zwei Monate vor dem Austritt erfolgen.

Beitrag

Für das Kalenderjahr 2017 wird weder ein Mitgliedsbeitrag noch eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese Praxis soll bis auf weiteres beibehalten werden und wird jährlich bei der Mitgliederversammlung erneut überprüft bzw. für das laufende Geschäftsjahr festgelegt.